Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Oktober 2026

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

(1) Anbieter der Leistungen ist die Infinity Group GmbH, Lerchenweg 3, 40789 Monheim am Rhein, die unter der Marke „Mobilfunk Group“ auftritt (nachfolgend „Anbieter“).

(2) Diese AGB gelten für alle Leistungen des Anbieters rund um Business-Mobilfunk, Festnetz, Internet und Hardware gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Soweit ausnahmsweise ein Verbraucher Leistungen in Anspruch nimmt, gelten zusätzlich die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern der Anbieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Leistungen

(1) Der Anbieter analysiert auf Anfrage die bestehenden Telekommunikationsverträge des Kunden, vergleicht Tarife verschiedener Netzbetreiber und Anbieter und unterbreitet Vorschläge zur Optimierung (Kosten-Check).

(2) Auf Wunsch des Kunden vermittelt der Anbieter Verträge über Mobilfunk, Festnetz, Internet und Hardware bzw. unterstützt bei Vertragsverlängerungen, Tarifwechseln und der Geräteverwaltung.

(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

§ 3 Anfrage und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot. Die Anfrage über das Anfrageformular ist unverbindlich.

(2) Verträge über Telekommunikationsleistungen und Hardware kommen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Netzbetreiber, Anbieter oder Distributor zustande. Für diese Verträge gelten ausschließlich deren Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten.

(3) Ein Vertrag mit dem Anbieter selbst kommt erst durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform zustande.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde stellt die für die Analyse erforderlichen Unterlagen (insbesondere aktuelle Rechnungen und Vertragsübersichten) vollständig und zutreffend zur Verfügung.

(2) Der Kunde prüft die Angebote und Vertragsunterlagen der Netzbetreiber vor Unterzeichnung eigenverantwortlich.

§ 5 Vergütung

(1) Ob und in welcher Höhe für Leistungen des Anbieters eine Vergütung anfällt, ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

(2) Der Anbieter kann für die Vermittlung von Verträgen Provisionen von Netzbetreibern oder Anbietern erhalten.

§ 6 Ersparnis und Angaben

Angaben zu möglichen Einsparungen beruhen auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen und den zum Zeitpunkt der Analyse geltenden Konditionen. Eine bestimmte Ersparnis wird nicht zugesichert, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Tarife und Konditionen der Netzbetreiber können sich ändern.

§ 7 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Für Leistungen, Störungen und Vertragserfüllung der Netzbetreiber und Anbieter haftet der Anbieter nicht.

§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Der Anbieter behandelt alle Unterlagen und Informationen des Kunden vertraulich.

(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.